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 Anerkennungen

Studierende, die bereits absolvierte Prüfungsleistungen anderer Studien oder Universitäten für ein Pflichtfach oder ein gebundenes Wahlfach im Musikologie-Studium verwenden möchten, müssen einen Antrag auf Anerkennung stellen. Für freie Wahlfächer ist ein solcher Anerkennungsantrag nicht nötig (dies gilt auch, wenn die Lehrveranstaltungen unter anderer Studienkennzahl absolviert wurden).
Äquivalenzliste Bachelor
Äquivalenzliste Master

Alle Anerkennungen erfolgen durch den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Musikologie. Derzeit liegt der Vorsitz an der Karl-Franzens-Universität (KFUG), daher ist auch der Anerkennungsantrag an dieser Universität zu stellen, egal ob Studierende an Kunstuniversität (KUG) oder KFUG inskribiert sind. Der Anerkennungsantrag wird an der KFUG über das Dekanat der geisteswissenschaftlichen Fakultät eingereicht.
Informationen zur Einreichung


Es empfiehlt sich vor Beantragung einer Anerkennung mit dem/der Vorsitzenden rückzusprechen, ob und in welcher Form der Antrag genehmigt werden kann. Derzeit ist die Vorsitzende Priv.-Doz. Dr. Kordula Knaus, Fragen zu Anerkennungen werden ausschließlich in den Sprechstunden (Di. 14-15 Uhr, Mi. 11.30-12.30) und nicht per E-mail beantwortet.

Im Rahmen der freien Wahlfächer ist es zudem möglich, einschlägige musikwissenschaftliche außeruniversitäre Praxis anerkennen zu lassen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.





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