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Übergangsbestimmungen


Bachelorstudium Musikologie
Studierende, die ihr Bachelorstudium Musikologie vor In-Kraft-Treten des neuen Curriculums (1.10.2011) begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium innerhalb eines Zeitraumes von
sechs plus zwei Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum Ende des
Sommersemester 2015 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum in der
jeweils gültigen Fassung zu unterstellen.

Prüfungen, die im auslaufenden Bachelorstudium Musikologie (alt) abgelegt wurden, sind für
das Ba­chelorstudium Musikologie (neu) durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

Studierende nach dem bisherigen Studienplan sind berechtigt, sich jederzeit während der Zulassungsfristen dem neuen Bachelorstudium zu unterstellen.

Ab dem In-Kraft-Treten des Curriculums (1.10.2011) sind alle an der Karl-Franzens-Universität
für das Diplomstudium Musikwissenschaft zugelassenen Studierenden diesem Curriculum zu unterstellen. Prüfungsleistungen, die im Diplomstudium Musikwissenschaft abgelegt wurden,
sind als Abschluss der entsprechenden Studienleistungen des Bachelorstudiums Musikologie
anzu­erkennen. Für die Berechnung der ECTS-Anrechnungspunkte ist dabei die ECTS
Punkte­zahl jener Lehrveranstaltungen ausschlaggebend, für die eine frühere Studienleistung
aner­kannt wurde.



Masterstudium Musikologie
Studierende, die ihr Masterstudium Musikologie vor In-Kraft-Treten des neuen Curricu­lums (1.10.2011) begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium innerhalb eines Zeitraumes von
vier plus zwei Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum Ende des
Sommersemesters 2014 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum in der
jeweils gültigen Fassung zu unterstellen.


Prüfungen, die im auslaufenden Masterstudium Musikologie (alt) abgelegt wurden, sind für
das Masterstudium Musikologie (neu) durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.Studierende nach dem bisherigen Studienplan sind berechtigt, sich jederzeit dem neuen Masterstudium zu unterstellen.


Studierende, die ihr Diplomstudium Musikwissenschaft vor dem 1. Oktober 2006 begon­nen
haben und dieses nicht bis zum Ende des Sommersemesters 2011 abge­schlossen haben,
sind nach diesem Zeitpunkt dem Curriculum für das Bachelorstu­dium zu unterstellen.



Zum Umstieg in den neuen Studienplan wenden Sie sich bitte an die zuständige
Studienabteilung.





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