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Übergangsbestimmungen Bachelorstudium
Musikologie
Studierende, die ihr Bachelorstudium Musikologie vor In-Kraft-Treten des neuen Curriculums (1.10.2011) begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium innerhalb eines Zeitraumes von sechs plus zwei Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum Ende des Sommersemester 2015 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. Prüfungen, die im auslaufenden Bachelorstudium Musikologie (alt) abgelegt wurden, sind für das Bachelorstudium Musikologie (neu) durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen. Studierende nach dem bisherigen Studienplan sind berechtigt, sich jederzeit während der Zulassungsfristen dem neuen Bachelorstudium zu unterstellen. Ab dem In-Kraft-Treten des Curriculums (1.10.2011) sind alle an der Karl-Franzens-Universität für das Diplomstudium Musikwissenschaft zugelassenen Studierenden diesem Curriculum zu unterstellen. Prüfungsleistungen, die im Diplomstudium Musikwissenschaft abgelegt wurden, sind als Abschluss der entsprechenden Studienleistungen des Bachelorstudiums Musikologie anzuerkennen. Für die Berechnung der ECTS-Anrechnungspunkte ist dabei die ECTS Punktezahl jener Lehrveranstaltungen ausschlaggebend, für die eine frühere Studienleistung anerkannt wurde. Masterstudium Musikologie Studierende, die ihr Masterstudium Musikologie vor In-Kraft-Treten des neuen Curriculums (1.10.2011) begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium innerhalb eines Zeitraumes von vier plus zwei Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2014 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. Prüfungen, die im auslaufenden Masterstudium Musikologie (alt) abgelegt wurden, sind für das Masterstudium Musikologie (neu) durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.Studierende nach dem bisherigen Studienplan sind berechtigt, sich jederzeit dem neuen Masterstudium zu unterstellen. Studierende, die ihr Diplomstudium Musikwissenschaft vor dem 1. Oktober 2006 begonnen haben und dieses nicht bis zum Ende des Sommersemesters 2011 abgeschlossen haben, sind nach diesem Zeitpunkt dem Curriculum für das Bachelorstudium zu unterstellen. Zum Umstieg in den neuen Studienplan wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienabteilung.
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